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   BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20   

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https://dejure.org/2020,47753
BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20 (https://dejure.org/2020,47753)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - 4 StR 151/20 (https://dejure.org/2020,47753)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 4 StR 151/20 (https://dejure.org/2020,47753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 315b StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der Entscheidung über eine Maßregelanordnung auf die Feststellungen; Gefährlichkeitsprognose: Straftat von erheblicher Bedeutung, Maßstab der Störung des Rechtsfriedens); gefährliche Eingriffe ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung einer Unterbringungsanordnung; Antrag auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Folgen der Aufhebung der Entscheidung über eine Maßregelanordnung mit den zugehörigen Feststellungen; Tatbestandsmäßigkeit einer ...

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverlehr: Verkehrsspezifische konkrete Gefahr bei einem Außeneingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b; StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 267 Abs. 1
    Antrag auf Aufhebung einer Unterbringungsanordnung; Antrag auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Folgen der Aufhebung der Entscheidung über eine Maßregelanordnung mit den zugehörigen Feststellungen; Tatbestandsmäßigkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 108
  • StV 2021, 222
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    b) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist wegen ihrer unbestimmten und grundsätzlich unbefristeten Dauer eine außerordentlich belastende Maßnahme; sie darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB begehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - 3 StR 87/19, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 10).

    cc) Im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose wird der neue Tatrichter sich auch damit auseinanderzusetzen haben, dass es indiziell gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten sprechen kann, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine krankheitsbedingten erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 14; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 ? 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, juris Rn. 11).

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    Steht aber ein Außeneingriff in den Straßenverkehr in keinem relevanten Zusammenhang mit der Eigendynamik des getroffenen Fahrzeugs, ist eine verkehrsspezifische konkrete Gefahr nur zu bejahen, wenn durch den Eingriff die sichere Beherrschbarkeit eines im fließenden Verkehrs befindlichen Fahrzeugs beeinträchtigt und dadurch mit der Folge eines "Beinahe-Unfalls' unmittelbar auf den Fahrvorgang eingewirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101; SSW-StGB/Ernemann, 5. Aufl., § 315b Rn. 17).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 411/08

    Kein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Schüssen im

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    Steht aber ein Außeneingriff in den Straßenverkehr in keinem relevanten Zusammenhang mit der Eigendynamik des getroffenen Fahrzeugs, ist eine verkehrsspezifische konkrete Gefahr nur zu bejahen, wenn durch den Eingriff die sichere Beherrschbarkeit eines im fließenden Verkehrs befindlichen Fahrzeugs beeinträchtigt und dadurch mit der Folge eines "Beinahe-Unfalls' unmittelbar auf den Fahrvorgang eingewirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; BGH, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, 101; SSW-StGB/Ernemann, 5. Aufl., § 315b Rn. 17).
  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BeckRS 2018, 19876 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BeckRS 2018, 19876 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BeckRS 2018, 19876 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    cc) Im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose wird der neue Tatrichter sich auch damit auseinanderzusetzen haben, dass es indiziell gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten sprechen kann, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine krankheitsbedingten erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 14; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 ? 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind daher nicht ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen, soweit sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BeckRS 2018, 19876 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 44; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    cc) Im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose wird der neue Tatrichter sich auch damit auseinanderzusetzen haben, dass es indiziell gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten sprechen kann, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine krankheitsbedingten erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 14; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 ? 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 87/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20
    b) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist wegen ihrer unbestimmten und grundsätzlich unbefristeten Dauer eine außerordentlich belastende Maßnahme; sie darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB begehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - 3 StR 87/19, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 10).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 609/16

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

  • BGH, 23.01.2018 - 1 StR 523/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit:

  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

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